Leistungen

Leistungen

1. Logopädische Therapie auf ärztliche Anordnung

Grundsätzlich muss eine logopädische Therapie von einem Arzt verordnet werden. Dies erfolgt bei den gesetzlich Versicherten gemäß den sogenannten Heilmittelrichtlinien, in denen festgelegt ist, wie viele Therapieeinheiten bei welchem Störungsbild zunächst maximal verordnet werden dürfen. Pro Heilmittelverordnung dürfen bis zu 10 Therapieeinheiten verordnet werden, in wenigen Ausnahmefällen bis zu 20 Therapieeinheiten.
Vor oder während der Therapie können weiterführende Untersuchungen (in z.B. neurologischen Zentren oder bei Kindern: in sozialpädiatrischen Zentren) notwendig sein. Bei Kindern sollte grundsätzlich eine Untersuchung des Hörvermögens vor Beginn der Therapie erfolgt sein.
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr sind (sofern sie nicht von ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung für Heilmittel befreit sind) zuzahlungspflichtig. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr von der Zuzahlung befreit. 
Eine umfassende logopädische Diagnostik mittels standardisierter Testverfahren und/oder Screenings (Screening: orientierende Einschätzung) erfolgt in der Regel vor Beginn einer jeden Therapie. Während der Therapien werden in regelmäßigen Abständen Verlaufsdiagnostiken zur Effektivitätsmessung durchgeführt. 
Je nach Behandlungsbereich sind (Angehörigen)beratungen über Ursache, Auswirkung und Umgang mit der jeweiligen Kommunikationsstörung ein wichtiger Bestandteil der Therapie. Während der in der Regel 45 minütigen Therapie werden u.a. störungsspezifische Übungen durchgeführt und Anleitungen zum selbstständigen Üben gegeben.
Hausbesuche werden bei Bedarf (auf ärztliche Anordnung hin) durchgeführt.

2. Vorträge und Weiterbildungen zu Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen für angrenzende Berufsgruppen oder Interessierte
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